ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE
Mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrages vereinbaren die Vertragsteile hinsichtlich der beiderseitigen Rechte und Pflichten die Gültigkeit der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.
Mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrages vereinbaren die Vertragsteile hinsichtlich der beiderseitigen Rechte und Pflichten die Gültigkeit der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.